Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Premium Management und ihren Kunden. Sie gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung.
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Premium Management (nachfolgend "Gesellschaft") und ihren Kunden im Bereich der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und damit verbundener Finanzdienstleistungen.
1.2 Begriffsbestimmungen
Kunde: Natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt
Vermögensverwaltung: Verwaltung und Anlage von Kundengeldern im eigenen Namen für Rechnung des Kunden
Anlageberatung: Beratung des Kunden bei Anlageentscheidungen ohne Verwaltungsmandat
Finanzinstrumente: Wertpapiere, Derivate und andere übertragbare Finanzinstrumente im Sinne des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes
§ 2 Vertragsschluss und Kundenidentifikation
2.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung des Vermögensverwaltungsvertrags oder Beratungsvertrags zustande. Die Gesellschaft behält sich vor, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Voraussetzungen für den Vertragsschluss:
- • Vollständige Kundenidentifikation
- • Nachweis der Vermögensherkunft
- • Risikoprofil-Erhebung
- • Anerkennung der AGB
- • Erfüllung regulatorischer Anforderungen
2.2 Know Your Customer (KYC)
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Kundenidentifikation erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Dokumente:
- • Ausweisdokumente (Pass oder Personalausweis)
- • Wohnsitznachweis (nicht älter als 3 Monate)
- • Nachweis der Vermögensherkunft
- • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- • Vollmachten und Vertretungsregelungen
§ 3 Leistungen der Gesellschaft
3.1 Vermögensverwaltung
Die Gesellschaft verwaltet das Kundenvermögen nach eigenem Ermessen im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie und Risikoparameter.
• Portfolioaufbau und -optimierung
• Laufende Überwachung und Anpassung
• Risikomanagement
• Performance-Reporting
3.2 Anlageberatung
Bei der Anlageberatung erfolgen alle Anlageentscheidungen durch den Kunden selbst nach entsprechender Beratung durch die Gesellschaft.
• Individuelle Anlageempfehlungen
• Marktanalysen und -einschätzungen
• Produktinformationen
• Strategieentwicklung
§ 4 Pflichten und Rechte des Kunden
4.1 Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
• Änderungen der persönlichen Verhältnisse
• Änderungen der Anlageziele oder Risikobereitschaft
• Wesentliche Vermögensveränderungen
• Steuerliche Neuerungen oder Wohnsitzwechsel
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Kunde wirkt bei der Vertragserfüllung mit und stellt insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Laufende Mitwirkung:
- • Aktualisierung persönlicher Daten
- • Mitteilung von Präferenzänderungen
- • Bereitstellung steuerlicher Informationen
- • Kooperation bei regulatorischen Anfragen
Dokumentation:
- • Vollständige Unterlagen
- • Fristgerechte Übermittlung
- • Authentizität der Dokumente
- • Aktualisierung bei Änderungen
4.3 Kundenrechte
Der Kunde hat Anspruch auf ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen sowie auf umfassende Information über alle seine Geschäfte betreffenden Vorgänge.
• Regelmäßige Berichterstattung über Portfolioentwicklung
• Einsicht in alle das Mandat betreffenden Unterlagen
• Information über wesentliche Änderungen
• Jederzeit Kündigung des Vertragsverhältnisses
§ 5 Vergütung und Kosten
| Leistung | Vergütungsart | Satz | Fälligkeit |
|---|---|---|---|
| Vermögensverwaltung | Management Fee | 0.85% p.a. | Vierteljährlich |
| Performance Fee | Erfolgsvergütung | 15% über 8% p.a. | Jährlich |
| Anlageberatung | Beratungshonorar | CHF 500/Stunde | Nach Leistung |
| Transaktionskosten | Variable Kosten | Nach Aufwand | Bei Ausführung |
5.1 Transparenz der Kosten
Alle Kosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss transparent dargelegt. Änderungen der Kostenstruktur werden mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus mitgeteilt.
Kostenausweis: Jährliche Gesamtkostenübersicht im Reporting
Drittkosten: Depotgebühren und externe Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen
Währungskosten: Fremdwährungsgeschäfte werden zu marktüblichen Konditionen abgerechnet
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
6.1 Haftungsumfang
Die Gesellschaft haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
• Marktrisiken und allgemeine Kursschwankungen
• Mittelbare und Folgeschäden
• Entgangenen Gewinn
• Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
6.2 Risikobegrenzung
Die Haftung der Gesellschaft ist der Höhe nach auf das jeweils verwaltete Vermögen des betroffenen Kunden begrenzt, maximal jedoch auf CHF 10 Millionen pro Schadensereignis.
Versicherungsschutz:
- • Berufshaftpflichtversicherung
- • Vermögensschaden-Haftpflicht
- • Cyber-Versicherung
- • D&O-Versicherung
Einlagenschutz:
- • Segregation der Kundengelder
- • Schutz durch Schweizer Einlagensicherung
- • Zusätzlicher privater Einlagenschutz
- • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
§ 7 Interessenkonflikte
7.1 Offenlegung und Management
Die Gesellschaft identifiziert potentielle Interessenkonflikte und ergreift angemessene Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minimierung. Unvermeidbare Konflikte werden dem Kunden offengelegt.
Potentielle Interessenkonflikte:
• Zuwendungen von Produktanbietern
• Eigengeschäfte der Gesellschaft
• Geschäfte mit verbundenen Unternehmen
• Persönliche Geschäfte der Mitarbeiter
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Ordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
• Schriftliche Kündigungserklärung erforderlich
• Rückübertragung des Vermögens
• Abrechnung aller offenen Positionen
• Auszahlung der Guthaben
8.2 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
• Wesentliche Vertragsverletzung
• Zahlungsunfähigkeit einer Partei
• Verlust der Lizenz
• Änderung der Eigentümerstruktur
§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Schweizer Bankgeheimnis
Die Gesellschaft unterliegt dem Schweizer Bankgeheimnis und ist zur strengsten Vertraulichkeit über alle Kundenangelegenheiten verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Schutzumfang:
- • Alle Kundendaten und -informationen
- • Geschäftsbeziehung und deren Umfang
- • Vermögenswerte und Transaktionen
- • Persönliche und familiäre Verhältnisse
Ausnahmen:
- • Einwilligung des Kunden
- • Gesetzliche Verpflichtungen
- • Behördliche Anordnungen
- • Internationale Amtshilfe
§ 10 Änderungen der AGB
Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Änderungsgründe:
- • Änderungen der Rechtslage
- • Regulatorische Anforderungen
- • Geschäftsentwicklung
- • Marktgegebenheiten
Widerspruchsrecht:
- • 30 Tage Widerspruchsfrist
- • Schriftlicher Widerspruch erforderlich
- • Bei Widerspruch: Kündigungsrecht
- • Stillschweigende Zustimmung
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Rechtswahl
Auf diese AGB und das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.
Alternative Streitbeilegung: Vor gerichtlichen Auseinandersetzungen wird eine Mediation durch die Schweizerische Bankiervereinigung empfohlen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Aktuelle Version:
- • Version 4.1 der AGB
- • Inkrafttreten: 1. Januar 2024
- • Ersetzt alle vorherigen Versionen
- • Gilt für alle bestehenden Verträge
Zusätzliche Bedingungen:
- • Spezielle Produktbedingungen
- • Regulatorische Anforderungen
- • Internationale Standards
- • Branchenrichtlinien
Wichtiger Hinweis: Diese AGB ergänzen die individuellen Vertragsbedingungen und sind integraler Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden.